Corona - Inzidenzstufe 1 - ab Sonntag, 25. Juli 2021, gilt wieder Maskenpflicht im Gottesdienst

Foto: aus Pixabay-Pfarrbriefservice by Alexandra Koch

Leider ist die Zahl der Coronafälle im Kreis Kleve wieder stark angestiegen. Infolge dessen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Inzidenzstufe  von 0 auf 1 erhöht.

Dies bedeutet, dass folgende Schutzmaßnahmen während der Gottesdienste gelten:

 

- Pflicht zum Tragen einer  „medizinische Masken“ (OP-, FFP2-, KN95/N95-Masken)

- Handdesinfektion am Eingang (grüne Sprühflasche)

- Rückverfolgungsbögen ausfüllen (Name, Anschrift, Telefon, Unterschrift)

- 1,50 Meter Abstand nach allen Seiten (markierte Einzelplätze; nur Familien dürfen eine komplette Kirchenbank auffüllen) –

- Gemeindegesang bleibt erlaubt, allerdings mit Maskr!