Leider ist die Zahl der Coronafälle im Kreis Kleve wieder stark angestiegen. Infolge dessen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Inzidenzstufe von 0 auf 1 erhöht.
Dies bedeutet, dass folgende Schutzmaßnahmen während der Gottesdienste gelten:
- Pflicht zum Tragen einer „medizinische Masken“ (OP-, FFP2-, KN95/N95-Masken)
- Handdesinfektion am Eingang (grüne Sprühflasche)
- Rückverfolgungsbögen ausfüllen (Name, Anschrift, Telefon, Unterschrift)
- 1,50 Meter Abstand nach allen Seiten (markierte Einzelplätze; nur Familien dürfen eine komplette Kirchenbank auffüllen) –
- Gemeindegesang bleibt erlaubt, allerdings mit Maskr!